Alle Unternehmen aus den betroffenen Branchen, die in der EU ansässig sind, müssen bis zu folgenden Stichtagen bestimmte Maßnahmen erfüllen bzw. Meldungen einreichen.
Bis 28. Februar 2025: Unternehmen müssen eine Selbsteinschätzung vornehmen und sich auf der Plattform registrieren.
Bis März 2025: Die ACN bestätigt den registrierten Unternehmen ihre Aufnahme ins Register oder lehnt diese ab. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen detaillierte Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen, die sie umsetzen müssen.
Bis Dezember 2025: Unternehmen müssen die Meldepflicht für größere IT-Störungen erfüllen.
Bis September 2026: Alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen müssen vollständig umgesetzt sein.
Jährlich: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angaben im Register zu aktualisieren.
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Fristen ist es entscheidend, Cyber-Sicherheit als fortlaufenden Prozess zu betrachten. Fragen Sie nach unseren Cybersecurity-Lösungen!
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