Ziel der neuen Richtlinien ist es, den Nutzer besser über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu informieren und die Entscheidung diesbezüglich zu vereinfachen.
Wir haben die wichtigsten, neuen Cookie-Richtlinien zusammengefasst:
Es ist generell rechtswidrig eine Cookie Wall aufzustellen, die den Nutzer dazu verpflichtet den Cookies zuzustimmen. Bei Ausnahmen ist eine einzelne Überprüfung nötig.
Es ist auch bei Profilierungs-Cookies notwendig, die Zustimmung des Nutzers einzuholen. Dies muss mittels eines deutlich sichtbaren Banners auf der Webseite erfolgen. Trotzdem muss der Benutzer die Möglichkeit haben auf der Webseite zu surfen, ohne dass seine Daten auf irgendeiner Weise verfolgt werden, zum Beispiel durch Schließen des Banners.
Wenn ein Nutzer bei Aufzeigen der Cookie Einstellungen durch die Bewegung des Cursors nach unten scrollt, gilt dies nicht als angemessene Einverständniserklärung. Um die Einwilligung als unmissverständlich einzustufen, müsste das Scrollen in einen komplexen Prozess eingebunden werden, der als aktive Handlung gilt.
In der Datenschutzbelehrung der Website müssen auch eventuelle Angaben zu dritten Empfängern der personenbezogenen Daten und der Aufbewahrungsfrist der Daten gemacht werden. Auch Informationen zu technischen Cookies können in der Datenschutzbelehrung integriert werden. Die Datenschutzbehörde empfiehlt außerdem, analytische Cookies nur zu statistischen Zwecken einzusetzen.
Eventuelle Sanktionen in diesem Zusammenhang werden nach den äußerst strengen Regeln der Privacy Gesetzgebung (DSGVO) verhängt.