Corona hat in den vergangenen Monaten das Arbeiten in vielen Betrieben stark verändert: vom eigentlichen Betriebsstandort wurde der Arbeitsplatz vieler Mitarbeiter in die privaten vier Wänder verlegt, um per Smart Working und Videotelefonie den Geschäftsalltag am Laufen zu halten. Diese rasche Umstellung war für viele Betriebe mit Kosten verbunden. Um die Südtiroler Unternehmen zu unterstützen, vergibt die Handelskammer Bozen 1,5 Millionen Euro an Beiträgen für Beratung, Weiterbildung und den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Technologien.
Wer hat Anrecht auf die Förderung?
Für die Förderungen ansuchen können:
- Südtiroler Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen aller Sektoren
- mit Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen
- mit Geschäftssitz und/oder einer Betriebseinheit in Südtirol
Der Fördersatz beträgt 70 Prozent. Um in den Genuss von Beiträgen zu gelangen, muss eine Mindestinvestition von 3.000 Euro getätigt werden. Pro Unternehmen wird ein maximaler Beitrag von 10.000 Euro ausgeschüttet. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Auch für bereits getätigte Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2020 fakturiert und bezahlt worden sind, kann rückwirkend um einen Beitrag angesucht werden.
Welche Dokumente sind einzureichen?
Für das Beitragsgesuch braucht es folgende Dokumente:
- den ausgefüllten Antrag,
- eine Projektbeschreibung
- eine unterschriebene Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen
- Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen
- gegebenenfalls eine Vollmacht an die Person, die den Antrag stellt
Bis wann und wie kann das Gesuch eingereicht werden?
Die Beitragsgesuche können ab 1. Juni 2020, 8.00 Uhr bis 30. Juni 2020, 21.00 Uhr an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) grants@bz.legalmail.camcom.it eingereicht werden.
Sie haben Fragen?
Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Bereich PID-Digitales Unternehmen, Tel. 0471 945 691 – 642, E-Mail: digital@handelskammer.bz.it.