10. Juli 2025

Mit NIS2 wird Cybersicherheit zur Chefsache

Die neue EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet tausende Unternehmen zu deutlich strengeren Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und macht erstmals explizit die Geschäftsführung für die Umsetzung verantwortlich.

In Italien wurde die EU-Richtlinie NIS2 Ende 2023 gesetzlich verankert. Seither arbeitet die nationale Cybersicherheits-Behörde ACN am Aufbau eines Registers, in das sich betroffene Unternehmen aktiv eintragen müssen – spätestens ab dem Moment, in dem sie von der Behörde benachrichtigt werden. Die Registrierung über das NIS-Portal ist seit Frühjahr 2025 möglich – und für viele Betriebe verpflichtend.


In unserem aktuellen Fachbeitrag in der Südtiroler Wirtschaftszeitung SWZ erklären wir, was nun auf Unternehmen in Südtirol zukommt – und warum gerade die Chefetage gefordert ist. 




Das umfasst die neue Cybersecurity-Richtlinie

Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen strukturell und organisatorisch zu überarbeiten – inklusive:


  • Risikomanagement mit klar definierten Verantwortlichkeiten
  • Technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen
  • Meldungspflichten bei Sicherheitsvorfällen


Diese Maßnahmen betreffen längst nicht nur die IT-Abteilung, sondern die gesamte Unternehmensstruktur. Verantwortlich für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist von nun an die Geschäftsleitung. 




Fristen, die Unternehmen kennen müssen

  • April 2025 – Unternehmen erfahren, ob sie unter NIS2 fallen
  • Januar 2026 – Erste Pflichten (z. B. Meldeprozesse) müssen umgesetzt sein
  • Oktober 2026 – Stichtag für die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen



Gilt NIS2 auch für mein Unternehmen?

Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, hängt von der Branche, Größe und Systemrelevanz ab. Betroffen sind viele Sektoren – darunter Energie, Gesundheit, digitale Dienste, Transport, IT-Dienstleister, Maschinenbau oder Cloud-Anbieter – sowie deren Lieferanten. 


Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz/Bilanzsumme sind in der Regel einbezogen. Kleinere Betriebe können ebenfalls betroffen sein, wenn sie kritische Leistungen für Dritte erbringen. 


Die Selbsteinstufung kann anhand der offiziellen NIS2-Definitionen (Anhang I & II im Amtsblatt) oder mit externer Unterstützung erfolgen. 



Alle Details zu NIS2 finden Sie Amtsblatt der EU 👉 Richtlinie 2022/2555


Infos und Link zur Registrierung für Unternehmen in Italien 👉 NIS-Portal der ACN




Was jetzt zu tun ist

In unserem Beitrag benennen wir drei konkrete Handlungsfelder:


  1. Strategische Verankerung von Cybersicherheit im Unternehmen
  2. Aufbau eines strukturierten Risikomanagements
  3. Einrichtung eines klaren Vorfallmanagements


Außerdem geben wir Beispiele für sogenannte kritische Dienste, die besonders geschützt werden müssen – vom E-Mail-System bis zur Produktionssteuerung. 




 Lesen Sie hier den vollständigen Fachartikel 👉 PDF zum Nachlesen 


Dieser Fachartikel wurde in Zusammenarbeit mit Stefan Laimer, Head of Security Operations und Security Manager bei Konverto und Christian Feichter, Senior Berater für IT und Cybersicherheit, verfasst.