39100 Bozen
Bruno Buozzi 8
Mit NIS2 wird Cybersicherheit zur Chefsache

In Italien wurde die EU-Richtlinie NIS2 Ende 2023 gesetzlich verankert. Seither arbeitet die nationale Cybersicherheits-Behörde ACN am Aufbau eines Registers, in das sich betroffene Unternehmen aktiv eintragen müssen – spätestens ab dem Moment, in dem sie von der Behörde benachrichtigt werden. Die Registrierung über das NIS-Portal ist seit Frühjahr 2025 möglich – und für viele Betriebe verpflichtend.
In unserem aktuellen Fachbeitrag in der Südtiroler Wirtschaftszeitung SWZ erklären wir, was nun auf Unternehmen in Südtirol zukommt – und warum gerade die Chefetage gefordert ist.
Das umfasst die neue Cybersecurity-Richtlinie
Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen strukturell und organisatorisch zu überarbeiten – inklusive:
- Risikomanagement mit klar definierten Verantwortlichkeiten
- Technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen
- Meldungspflichten bei Sicherheitsvorfällen
Diese Maßnahmen betreffen längst nicht nur die IT-Abteilung, sondern die gesamte Unternehmensstruktur. Verantwortlich für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist von nun an die Geschäftsleitung.
Fristen, die Unternehmen kennen müssen
- April 2025 – Unternehmen erfahren, ob sie unter NIS2 fallen
- Januar 2026 – Erste Pflichten (z. B. Meldeprozesse) müssen umgesetzt sein
- Oktober 2026 – Stichtag für die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen
Gilt NIS2 auch für mein Unternehmen?
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, hängt von der Branche, Größe und Systemrelevanz ab. Betroffen sind viele Sektoren – darunter Energie, Gesundheit, digitale Dienste, Transport, IT-Dienstleister, Maschinenbau oder Cloud-Anbieter – sowie deren Lieferanten.
Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz/Bilanzsumme sind in der Regel einbezogen. Kleinere Betriebe können ebenfalls betroffen sein, wenn sie kritische Leistungen für Dritte erbringen.
Die Selbsteinstufung kann anhand der offiziellen NIS2-Definitionen (Anhang I & II im Amtsblatt) oder mit externer Unterstützung erfolgen.
Alle Details zu NIS2 finden Sie Amtsblatt der EU 👉 Richtlinie 2022/2555
Infos und Link zur Registrierung für Unternehmen in Italien 👉 NIS-Portal der ACN
Was jetzt zu tun ist
In unserem Beitrag benennen wir drei konkrete Handlungsfelder:
- Strategische Verankerung von Cybersicherheit im Unternehmen
- Aufbau eines strukturierten Risikomanagements
- Einrichtung eines klaren Vorfallmanagements
Außerdem geben wir Beispiele für sogenannte kritische Dienste, die besonders geschützt werden müssen – vom E-Mail-System bis zur Produktionssteuerung.
Lesen Sie hier den vollständigen Fachartikel 👉 PDF zum Nachlesen
Dieser Fachartikel wurde in Zusammenarbeit mit Stefan Laimer, Head of Security Operations und Security Manager bei Konverto und Christian Feichter, Senior Berater für IT und Cybersicherheit, verfasst.