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Neues Gesetz zu NIS2 tritt nun in Kraft
Zu den Hauptmaßnahmen gehören ein umfassendes Risikomanagement, die Sicherstellung der IT-Sicherheit in der Lieferkette, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Meldepflicht bei größeren IT-Störungen.
Zentrale Rolle der Nationalen Agentur für Cybersicherheit (ACN)
Die Agenzia per lacybersicurezza nazionale (ACN) wird als Koordinierungsstelle und Aufsichtsbehörde für NIS2 eingesetzt. Sie führt ein nationales Register, in dem sich Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, registrieren müssen. Rund 50.000 Unternehmen sind schätzungsweise betroffen.
Umsetzungszeiten und nächste Schritte
- Bis 28. Februar 2025: Unternehmen müssen ab Dezember eine Selbsteinschätzung vornehmen und sich auf der Plattform registrieren.
- Bis März 2025: Die ACN bestätigt den registrierten Unternehmen ihre Aufnahme ins Register oder lehnt diese ab. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen detaillierte Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen, die sie umsetzen müssen.
- Bis Dezember 2025: Unternehmen müssen die Meldepflicht für größere IT-Störungen erfüllen.
- Bis September 2026: Alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen müssen vollständig umgesetzt sein.
- Jährlich im Mai und Juni: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angaben im Register zu aktualisieren.
Die konkreten Angaben zu den Kriterien der Betroffenheit sowie die detaillierten Sicherheitsvorschriften sind noch in Ausarbeitung. Der Ministerrat und die Nationale Agentur für Cybersicherheit (ACN) werden diese in den kommenden Monaten veröffentlichen.
Langfristige Cybersicherheit: Ein ganzheitlicher Ansatz
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist es entscheidend, die Cybersicherheit als fortlaufenden Prozess zu betrachten. Ein systematischer Ansatz, der auf dem bewährten NIST Cybersecurity Framework (NIST steht für National Institute of Standards and Technology) basiert, bietet Unternehmen einen klaren Leitfaden, um ihre Cyber-Resilienz Schritt für Schritt zu stärken. Bei KONVERTO unterstützen wir Unternehmen auf dem Weg zur Cybersicherheit.